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Gefahr für die Wirtschaft
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Wie gefährdet das neue Bundesdatenschutzgesetz unsere Wirtschaft?
Die CEBUS AG startet Offensive gegen die Abschaffung des „Listenprivilegs“ und
die Beschneidung des unternehmerischen Handelns!
Die aktuelle Novellierung des Bundesdatenschutzgesetzes beinhaltet u.a. die
Abschaffung des Listenprivilegs. Das Listenprivileg regelt, dass Datensammlungen
für Zwecke der Werbung und Marktforschung weitergegeben und genutzt dürfen,
soweit keine schutzwürdiges Interesse des Betroffenen zu vermuten ist. Diese
Weitergabe soll zukünftig nur noch mit einer expliziten und schriftlichen
Zustimmung der angesprochenen Personen erfolgen können.
Dabei ist es bereits heute jedem einzelnen Verbraucher möglich, der Datennutzung
zu widersprechen (§ 28 Abs. 4 BDSG).
In Zeiten von zunehmender Belästigung auch von Privatpersonen durch unerwünschte
Telefonate, SMS oder E-Mails (Spam) scheint eine Beschränkung der
Datenweitergabe auf den 1. Blick ein probates Mittel zu sein.
Auf den 2. Blick jedoch ist diese Maßnahme
Unnötig – da es ausreichende gesetzliche Regelungen zur Verhinderung von
Belästigung gibt;
Ruinös – da das grundlegende unternehmerische Handeln unterbunden wird;
Bürokratisch – da eine Papierflut an Genehmigungen zu verwalten und zu
kontrollieren wäre;
Wirklichkeitsfremd – da die heutige Wirtschaft aus verbundenen, aber
rechtlich unabhängigen Einheiten besteht (Franchisekonzepte, Konzern- und
Holdingstrukturen) und selbst unternehmensinterne Prozesse lahmgelegt würden;
Entmündigend – da unterstellt wird, dass Verbraucher im Wirtschaftsleben
nicht bewusst agieren.
Politiker umgeben sich gern mit der Aura, den „kleinen Mann und Verbraucher“ zu
schützen und seine Belästigung zu verhindern, da sich mit dieser Argumentation
viele Wählerstimmen von „kleinen Männern und Verbrauchern“ gewinnen lassen.
Jetzt gehen die Politiker mit der Beschneidung der freien Wirtschaft zu weit:
Eine Erläuterung der genannten Schlagwörter unterstreicht die Sinnlosigkeit und
Gefährlichkeit der geplanten Maßnahme:
Unnötig
Das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb verbietet bereits heute
unerwünschte Werbeanrufe. Durch die Rechtsprechung des OLG Frankfurt im Jahr
2005 wird dieses Verbot auf den gewerblichen Bereich ausgedehnt und seit dem
„Paypback-Urteil des BGH im Juli 2008 wird das Werbeverbot auf die
E-Mail-Werbung und auf SMS ausgedehnt.
Eine unerwünschte Belästigung ist bei einer Anwendung der vorhandenen Gesetze
kaum mehr möglich. Somit ist der geplante Sinn der aktuellen Novelle bereits
abgedeckt und jede weitere Einschränkung der werbetreibenden Unternehmen ist
nicht durch einen potentiellen Nutzen zu rechtfertigen.
Ruinös
Ein Unternehmer bietet seine Produkte und/oder Dienstleistungen auf dem
Markt an. Davon lebt nicht nur sein Geschäft, davon lebt unser gesamtes
Wirtschaftssystem. In zunehmenden Maße wird nun das unternehmerische Handeln
beschnitten. Es ist bereits heute nicht erlaubt, ohne vorheriges Einverständnis
zu telefonieren und wenn ein Unternehmer nunmehr auch keine aktuellen
Adresslisten für Werbebriefe erwerben kann, beginnt dann ein ruinöser Wettbewerb
um Sendeplätze in Funk und Fernsehen? Die Präsentationsmöglichkeiten eines
Unternehmers werden weniger und damit auch teurer. Letztendlich schadet es den
potentiellen Kunden und Interessenten wenn sie keine zielgruppenspezifischen
Informationen mehr erhalten oder diese teuer bezahlen müssen???
Bürokratisch
Stellen wir uns doch bitte nur einmal vor, jede Datenweitergabe wäre
zukünftig tatsächlich mit einer schriftlichen Einverständniserklärung des
Kundenverbunden. Dann betrachten wir den resultierenden, deutschlandweiten
Papierberg und die Anzahl der Arbeitsstunden, um all diese Genehmigung
einzuholen. Wir rechnen jetzt auch mit dem Aufwand für Papier, Tinte, Porto und
Versand und sind bei einer nicht unerheblichen Summe angekommen, welche die
deutschen Unternehmen nicht produktiv zu investieren hätten. Damit die
Gesetzesnovelle aber auch nachweisbar greift, bräuchte es eine neutrale
Kontrollinstanz, welche alle Genehmigungsprozesse zumindest stichprobenartig
prüft. Die Last dieses bundesweiten Kontrollapparates wäre allein vom
Steuerzahler zu tragen.
Wirklichkeitsfremd
Die deutsche Wirtschaft besteht überwiegend aus verbundenen Unternehmen. Um
schlank und profitabel zu agieren sind rechtlich selbständige Tochterunternehmen
und spezialisierte Einheiten innerhalb von Konzernstrukturen entstanden. Die
BDSG - Novelle verbietet einen Datenaustausch selbst innerhalb dieser
Konzernstrukturen und macht so übergreifendes Controlling oder das Angebot z.B.
komplementärer Güter bei den Bestandskunden der Schwesterunternehmen unmöglich.
Selbst spendenfinanzierte Hilfsorganisationen (NPO = non profit organisation)
fürchten um einen massiven Einbruch bei dem dringend benötigten
Spendenaufkommen, wenn das Listenprivileg abgeschafft werden würde. (Quelle:
Deutscher Fundraising Verband, 15.09.2008).
Entmündigend
Verbraucher sind grundsätzlich durchaus in der Lage, wirtschaftlich zu
denken. Sie schließen tagtäglich Kaufverträge ab, mieten, leasen und verhandeln.
Wenn sich nun ein Verbraucher entscheidet, seine Daten weiterzugeben, um
hierdurch Rabatte oder Gewinnchancen auf Sachpreise zu erhalten, dann wird von
deutschen Gerichten unterstellt, er wäre sich der Tragweite seines Handelns
nicht bewusst und er müsse eine weitere zusätzliche Genehmigung erteilen. Diese
Entmündigung ist beängstigend.
Ein seriöser Staat sollte an dieser Stelle im besten Falle Aufklärung betreiben
und nicht das Wirtschaftsleben durch Gesetze unterbinden.
Um die Novelle des BDSG in der geplanten Form zu verhindern, hat die CEBUS AG
ein Anschreiben vorbereitet. Wenn Sie nicht ein entmündigter Spielball von
Politikern auf Stimmenfang sein möchten, laden Sie das Anschreiben runter.
Tragen Sie dort bitte den Namen und Adresse Ihrer Politiker ein. Diese finden
Sie auf der Webseite
des Bundestags.
Dann noch Ihre Adresse und Ihre Unterschrift und senden diese an Ihre
zuständigen Politiker.
Sie können auch hier und jetzt abstimmen. Meine Abstimmung zur Novelle des Bundesdatenschutzgesetzes:
Dipl.-Kff. Marion Frettlöh
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