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Abmahnung: Marketing in Deutschland ist gefährlich
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Der tiefe Dschungel auf dünnem Eis
... und immer droht die Abmahnung!
Marketing in Deutschland ist gefährlich
Teil 2 (2)
Jetzt liegt sie also vor Ihnen.
Schwarz auf Weiß.
Die Abmahnung kam heute Morgen mit der Post und thront drohend auf Ihrem
Schreibtisch.
Es bilden sich kleine Schweißtröpfchen auf Ihrer Oberlippe.
Sie sollen einen vierstelligen Betrag zahlen und das ist mit diesem Schreiben
eines zugelassenen Rechtsanwalts also auch juristisch beschlossen, korrekt und
zumindest auf den ersten Blick entsprechen die Vorwürfe auch den Tatsachen.
Also: zahlen, keine Aufwand, kein Ärger, keine Anwälte, keine zusätzlichen
Kosten?
STOP!
Der bequeme Weg ist teuer.
In diesen Zeit kann es sich keiner leisten, Geld zu verschenken.
1. Der Widerspruch hemmt und lähmt
Einige der sogenannten Abmahnanwälten versenden Abmahnungen anscheinend
regelrecht als Massenmailing mit wiederkehrenden Textbausteinen. Ob der
Erfahrungen in der Vergangenheit sind sie es gewohnt, dass eingeschüchterte und
entnervte Kleingewerbetreibende zahlen.
Und rechnen wir doch einfach mal nach: Resultiert aus einer kostenpflichtigen
Abmahnung eine Rechtsanwaltsgebühr zwischen durchschnittlich 500 bis 2.500 EUR,
wie viele Empfänger dieser Standardanschreiben müssen zahlen, damit sich eine
Aktion für einen Anwalt lohnt? Schließlich ist die Abmahnung eine
„Geschäftsführung ohne Auftrag“ und es müssen keine Gelder an „geschädigte
Auftraggeber“ weitergeleitet werden.
Wenn nun ein sachlicher und differenzierter Widerspruch auf eine Abmahnung
erfolgt, hat dies nicht nur eine aufschiebende Wirkung für die Zahlungspflicht.
Es kann auch der Fall eintreten, dass ein satter Anwalt das Thema nicht weiter
verfolgt.
Leider sind Abmahnungen meist im Juristendeutsch verfasst und es bedarf des
mehrmaligen Lesens, bis ein normaler Mensch versteht, aufgrund welcher Missetat
er denn nun hier zur Zahlung verpflichtet wird. Und selbst wenn die Missetat
dann identifiziert ist, ist es nicht unbedingt unstrittig, ob hierdurch
tatsächlich ein Verstoß gegen das Wettbewerbs-, Marken- oder Urheberrecht
vorliegt.
Es lohnt sich oft, den Sachverhalt genau zu prüfen und Widerspruch einzulegen.
- Sie können Widerspruch einlegen und / oder einen Vergleich aushandeln.
Letzteres ist eine beiderseitige Einigung, welche vor allem Ihre Zahllast
reduziert. Darauf gehen wir später noch einmal genauer ein.
- Wenn Sie sich sicher sind, dass die Vorwürfe aus der vorliegenden Abmahnung
unberechtigt sind, können Sie auch einfach gar nichts tun und es auf ein
Gerichtsverfahren ankommen lassen. Beachten Sie jedoch, dass eine potentielle
einstweilige Verfügung durch das Gericht Ihren Geschäftsbetrieb lahm legen kann.
- Ist die Abmahnung unberechtigt und würde die beiliegende
Unterlassungserklärung sogar Ihr eigenes Geschäft schädigen, so können Sie durch
eine negative Feststellungsklage Ihre eigenen Ansprüche verteidigen. Mit einer
Gegenabmahnung können sogar eigene Schadenersatzansprüche geltend gemacht
werden.
Nutzen Sie hierfür unbedingt die vorherige Beratung und die Unterstützung eines
eigenen Rechtsanwalts.
2. Die Höhe des Streitwerts ist strittig und verhandelbar
Sie und Ihr Anwalt müssen schon eingestehen, dass der Abmahnanwalt irgendwo
Recht hat. Sie haben eine Missetat begangen. Das heißt aber noch nicht, dass Sie
die geforderte Gebühr in voller Höhe zahlen müssen. Die Gebühren für eine
Abmahnung sind in der Rechtsanwaltsgebührenordnung geregelt und sie richten sich
nach dem Streitwert und einem sogenannten Wertfaktor nach Umfang der Tätigkeit.
Fordern Sie den gegnerischen Anwalt unbedingt dazu auf, die Berechnung des
Streitwerts darzulegen.
Dies wird Ihnen in aller Regel eine schöne Ausgangsbasis
für erfolgreiche Verhandlungen verschaffen. So wurde unlängst ein Fall
veröffentlicht, bei dem ein Abmahnanwalt unterstellte, dass ein einziger Käufer
300 Mal in einem Monat bei einem einzelnen Online-Shop bestellen müsste, nur
damit der Streitwert in der genannten Höhe zustande kommt.
Dies mag ein Extremfall sein, aber eine gewisse Großzügigkeit bei der
Streitwertberechnung kann all zu häufig beobachtet werden.
3. Kooperationsbereitschaft nimmt Wind aus den Segeln
Auch für den Abmahnanwalt gilt, dass er lieber weniger Arbeit hat, dass er den
Ärger scheut und je nach Sachlage den Spatz in der Hand bevorzugt. Machen Sie
dem Mann – und sich selbst – das Leben leicht. Das hat auch den Vorteil, dass
Sie sich rasch wieder Ihrem Geschäft und den wirklich wichtigen Dingen des
Lebens widmen können. Wenn Sie und Ihr Anwalt also festgestellt haben, dass die
Abmahnung vom Grundsatz her berechtigt ist, dann
- unterschreiben Sie die beiliegende Unterlassungserklärung;
- stellen Sie die Vorwurfsursache ab (d.h. Sie formulieren Ihre
Versandbedingungen neu o.ä.)
- formulieren Sie ein nettes Anschreiben, in welchem Sie den Streitwert und die
resultierenden Gebühren neu berechnen;
- zahlen Sie direkt die ggf. erheblich reduzierten Gebühren.
So ist selbst ein Teilerfolg schon ein ordentlicher Stundenlohn.
Wenn Sie einen ganz cleveren Anwalt an Ihrer Seite haben, erwähnt er in seinem
Anschreiben schon mal einige Aspekte, weswegen die Abmahnung auch von Grundsatz
her zumindest zweifelhaft sein könnte. Die meisten Abmahnanwälte werden sich
dann zufrieden geben.
In seltenen Fällen mag es sich auch lohnen, den Namen des Abmahnanwalts allein
oder besonders markante Stichworte bei google einzugeben. Genauso, wie sich
dereinst eine Front der Abmahnanwälte bildete, so etablieren sich im Netz nun
auch Erfahrungsaustauschgruppen, um Übermacht und Missbrauch Herr zu werden.
Letztendlich pendelt sich das Recht wieder ein.
Natürlich ersetzt diese Information keine fundierte
Rechtsberatung, sondern soll als Hilfestellung gewertet werden.
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